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Gemeinderat

Hebesätze für die Grundsteuer neu festgelegt



Leutkirch – Montagabend, 2. Dezember ab 18.00 Uhr: Gemeinderatssitzung im Saal des Verwaltungsgebäudes am Gänsbühl. Die Behandlung der Grundsteuer benennt Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle als „wichtigsten Punkt“ heute. Oder genauer: die Festlegung des „Grundsteuer-Hebesatzes“. Ihn legt der Rat  bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) auf 390 von 100 fest – und bei der Grundsteuer B (nichtlandwirtschaftliche Grundstücke) auf 282 von 100. Der Vorschlag dazu kam von CDU-Fraktionschef Waldemar Westermayer.

OB Henle führt in den Tagesordnungspunkt ein. „Wir haben das Thema als Kommunen nie aufs Tapet gebracht“, berichtet Hans-Jörg Henle. Die Neuregelung gehe auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Deshalb hätten Bund und Land dazu neue Bestimmungen erlassen. Den Gemeinden bleibe lediglich, die „Hebesätze“ für die Grundsteuer festzulegen. 

„Aufkommensneutral“

„Wir wollen das aufkommensneutral machen“, erläutert der Oberbürgermeister am Montagabend im Gemeinderat. Das heißt: Die Stadtkasse möchte von ihrer Steuer-Bürgerschaft nicht mehr Grundsteuer einziehen als bisher. Dies schließe wiederum nicht aus, „dass es gewaltige Verschiebungen gibt“. 

Da die Stadt Land für neue Firmen vergleichsweise günstig abgab, würden solche „Gewerbegebiete“ durch die neue Grundsteuer-Regelung „deutlich entlastet“. Deren „Bodenrichtwert“ liege bei 40 bis 50. Ähnlich verhalte es sich bei neueren Wohngebieten, für die die Stadt Grundstücke verhältnismäßig günstig bereitgestellt habe. Anders im Bereich „privater Bauträger“. Dazu der Rathaus-Chef: „Die haben natürlich das ureigenste Interesse an hohen Bodenrichtwerten.“

Die grundlegenden „Verwaltungsakte“ zur Ermittlung der individuellen Grundsteuer lägen beim Finanzamt. So erläutert’s der neue Erste Beigeordnete Dr. Daniel Gallasch. Er ergänzt: „Wir haben da keinen Einfluss.“ Was die Finanzbehörde da für die jeweiligen Grundstücke festlege, sei danach „gesondert anfechtbar“. Gallasch: „Es gibt im Rahmen der Grundsteuerermittlung relativ viel Unmut.“

Ähnlich Kämmerer Johannes Simmler. „Mir bereitet das schon ein wenig Bauchweh“, sagt Simmler. Über 10.000 Grundsteuer-B-Fälle alllein im Bereich der Großen Kreisstadt Leutkirch führt er aus: „Ich bin überzeugt, dass viele Daten falsch sind.“ Das werde unter anderem bei der so steuerpflichtigen Bürgerschaft „viele Fragen“ auslösen. Und erstmal Unsicherheit in der Kämmerei. Denn wieviel Geld die neue Grundsteuer-Regelung wirklich in die Stadtkasse bringe, „das wissen wir in einem Jahr letztlich“.

„Das gilt in der Summe, aber nicht im Einzelfall“

CDU-Fraktionschef Waldemar Westermayer versteht das Wort „aufkommensneutral“ deshalb so: „Das gilt in der Summe, aber nicht im Einzelfall.“ Deshalb könne es schließlich zu „Abzügen im Haushaltsplan“ kommen. Daher empfiehlt Westermayer, sich gut zu überlegen, ob im kommenden Sommer nochmals nachgebessert werden solle. Westermayer: „Wir können bis 30. Juni“ (2025) „noch die Bescheide ändern“.

Dass es dazu voraussichtlich mehr als einen Anlass gibt, das vermutet der CDU-Häuptling nicht alleine. Wolfgang Ehrmann vom Grünen Bürger-Forum (GBF): „Das verstehen die Leute nicht.“

Zusammen mit Waldemar Westermayer setzt sich auch Stadtrat Daniel Krug (Die Unabhängigen / DU) für die Bauern ein. Da viele ihrer Gebäude von der offenbar günstigeren Grundsteuer A künftig mit der Grundsteuer B bewertet werden, müsste die Landwirtschaft voraussichtlich erkennbar mehr bezahlen als bisher. Sie sei damit gar einer „Doppelbesteuerung“ ausgesetzt. Daniel Krug: „Das finde ich ungerecht.“ Der Zimmermann, der auf einem Bauernhof aufgewachsen ist, sagt voraus: „Wenn das publik wird, dass die Landwirte doppelt bezahlen, dann klingeln morgen die Telefone.“ 

Schließlich sprechen Ratsmitglieder aus der Landwirtschaft im Gemeinderat mit einer Stimme. GBF-Ratsmitglied Alfons Notz fordert: „Dann muss das so gemacht werden, wie es der Herr Westermayer vorschlägt.“ Nämlich die Grundsteuer A mit einem Hebesatz zu 390 von 100 – und Grundsteuer B zu 282 von 100. Diesem Vorschlag stimmen schließlich 20 Ratsmitglieder zu. Vier erheben ihre Hand zum „Nein“ – bei zwei Enthaltungen.“
Julian Aicher




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