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Fälligkeit: 15. Februar 2025

Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung



Leutlirch – Am 15. Februar 2025 ist die erste Vierteljahresrate der Grundsteuer und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Grundsteuer 1. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2025 hervor. Der Bescheid 2025 gilt bis zu einer Änderung weiter. Diese Grundsteuer – Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat / eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler.

Gewerbesteuer 1. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem aktuellen Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.

Die Steuerpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.

Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen. Soweit der Stadtkasse ein SEPA- Lastschriftmandat / eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Konto eingezogen.




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