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Peter Niedergesäss legt Jahresbericht 2024 vor

Ombudsamt in guter Obhut



Bad Waldsee – Die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg hat ihren dritten Jahresbericht vorgelegt. Der Bericht beleuchtet die Tätigkeit der Ombudsperson im Jahr 2024 und unterstreicht deren zentrale Rolle als unabhängige Anlaufstelle für Versicherte, Angehörige sowie Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes. Ausgeführt wird die Funktion seit dem Jahr 2021 durch Peter Niedergesäss aus Bad Waldsee.

Peter Niedergesäss

Im Jahr 2024 gingen insgesamt 551 Eingaben ein, davon 373 von Versicherten und 169 von Angehörigen. Besonders häufig suchten Menschen Unterstützung bei Rückmeldungen zum Begutachtungs- und Beratungsergebnis (398 Eingaben) oder bei Fragen und Hinweisen zum Widerspruchsverfahren (53 Eingaben).

Seit der Einführung der Ombudsstelle im Zuge des MDK-Reformgesetzes im Jahr 2021 hat sich diese zu einer wichtigen Anlaufstelle für Versicherte und Mitarbeitende entwickelt. „Menschen fühlen sich oft überfordert von den Strukturen und Regelungen des Gesundheitssystems. In solchen Momenten ist es meine Aufgabe zuzuhören, zu vermitteln und den Blick nach vorne zu öffnen“, so Niedergesäss. Die Erfahrungen, die Peter Niedergesäss bei der Bearbeitung der Beschwerden sammelt, gibt er fortlaufend und zeitnah an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg weiter. Häufig werden seine Vorschläge direkt umgesetzt und tragen wesentlich zur Qualitätssicherung sowie zur stetigen Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse bei.

Wichtige Rolle als neutrale Begutachtungsinstanz

Andreas Klein, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes: „Die Arbeit der Ombudsperson ist eine wertvolle Unterstützung für die Rolle des Medizinischen Dienst als neutrale Begutachtungsinstanz im Gesundheitswesen. Die Rückmeldungen der Ombudsperson helfen uns, Prozesse zu verbessern und die Qualität unserer Arbeit weiter zu steigern.“ Bei ihrer Arbeit ist die Ombudsperson unabhängig und agiert weisungsfrei. Die Ombudsperson nimmt vertraulich und diskret Beschwerden von Versicherten und Angehörigen entgegen, die sich auf die Arbeit des Medizinischen Dienstes beziehen, z. B. zu Gutachten, Beratungsergebnissen oder Widerspruchsverfahren. Sie hilft dabei, Missverständnisse aufzuklären, erklärt Verfahrenswege und vermittelt in Konfliktsituationen, z. B. wenn Versicherte mit einem Gutachten nicht einverstanden sind. Die Ombudsperson gibt Ratsuchenden Orientierung im oft komplexen Gesundheits- und Pflegesystem und erklärt, wie Widersprüche, Beschwerden oder Anträge bearbeitet werden.

„In 27 Eingaben war die Art der Begutachtung das Hauptanliegen, bemängelt wird die Begutachtung nach Aktenlage – vereinzelt auch die Begutachtung per Telefoninterview. Die Kategorie ‚Laufzeit‘ mit 74 Eingaben umfasst hingegen Anfragen zum aktuellen Stand des Verfahrens. Diese beziehen sich fast ausschließlich auf die Terminierung bzw. Wartezeiten im Widerspruchsverfahren. Versicherte und ihre Angehörigen empfinden Wartezeiten oft als belastend – insbesondere, wenn sie in finanziell angespannten Situationen auf Unterstützung angewiesen sind. 61 Eingaben fallen nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich der Ombudsperson. Dies sind Beschwerden über Zahnarzt-, Hausarzt- und Facharztpraxen, aber auch Beschwerden zu Krankenkassen oder der Krankenhausbehandlungen. Wir geben Hinweise, wo sich die Betroffenen hinwenden können und weisen sie nicht einfach ab“, betont Niedergesäss. Peter Niedergesäss, der in seiner Arbeit unabhängig und neutral ist, resümiert: „Die Arbeit als Ombudsperson ist anspruchsvoll, aber auch unglaublich bereichernd. Hinter jeder Zahl stehen Menschen mit Hoffnungen, Sorgen und Erwartungen. Mein Ziel ist es, ihnen Orientierung und Unterstützung zu geben.“

ME/CFS, Begutachtungen und Modellprojekte: Die Schwerpunkte 2024

Neben den Eingaben zu Widerspruchsverfahren und Gutachten war Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ein bedeutendes Thema. Die Eingaben beschäftigten sich intensiv mit dieser chronischen Erkrankung, die häufig auch im Zusammenhang mit Long-COVID diagnostiziert wird. „Der Dialog mit Betroffenen und Fachkräften hat gezeigt, wie wichtig ein individuelles und sensibles Vorgehen bei solchen Erkrankungen ist“, erklärte Niedergesäss. Positiv erwähnt die Ombudsperson in ihrem Bericht die Einführung eines Modellprojekts zur Einbindung von Gebärdendolmetschern bei Begutachtungen. Diese Initiative erleichtert es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, ihre Anliegen klar und direkt vorzubringen.

Wiederberufung und Wertschätzung

Im September 2024 wurde Peter Niedergesäss vom Verwaltungsrat für eine weitere Amtszeit bis Ende 2027 wiederberufen. Hubert Seiter, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats: „Peter Niedergesäss bringt nicht nur die nötige Fachkompetenz, sondern auch großes Engagement und Empathie mit. Seine Arbeit stärkt das Vertrauen in den Medizinischen Dienst und unterstützt uns bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung.“

Der vollständige Jahresbericht 2024 sowie weitere Informationen zur Ombudsperson sind hier abrufbar: https://www.md-bw.de/ueber-uns/ombudsperson.




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