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„Frustrierend“

„Initiative B30“ informiert über Planungsstand „B 30 Enzisreute – Gaisbeuren“



Foto: Franz Fischer
Nadelöhr Gaisbeuren: Täglich fahren mehr als 20.000 Kraftfahrzeuge durch den Ort. Dort stößt auch die stark befahrene Landesstraße von Aulendorf dazu. Mittels Ampelanlage wird versucht, die starken Verkehrsströme zu ordnen. Lange Rückstaus sind die Regel. Die Anwohner leiden unter Lärm und Emissionen.

Bad Waldsee – Am 8. Januar berichtete die „Schwäbische Zeitung“ in der Ausgabe Bad Waldsee im Jahresinterview mit Bad Waldsee Oberbürgermeister Matthias Henne über den Planungsfortschritt der B30 bei Gaisbeuren und Enzisreute. Die Katze mit einem „Generalplaner“ ist seitdem aus dem Sack. Die „Initiative B30“ erhielt mehrere Anfragen mit diversen Spekulationen und informiert nun wie folgt:

Die RP-Mitteilung vom 15. November 2022

Das Regierungspräsidium Tübingen teilte am 15. November 2022 per Pressemitteilung mit, dass es mit den Planungen an den Ortsumgehungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 begonnen habe. Ziel der Planung ist die Entlastung der Ortsdurchfahrten, die Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Abbau von Kapazitätsengpässen. Um diese Ziele zu erreichen, soll der Abschnitt von zwei auf vier Fahrstreifen zweibahnig mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen ausgebaut werden. Die innerörtlichen Ortslagen sollen verkehrlich entlastet werden, entweder durch eine Umfahrung oder unterflur.

Die Antwort auf die Nachfrage vom September 2023

Auf Nachfrage der „Initiative B30“ informierte das „Planungsteam B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“ des Regierungspräsidiums Tübingen zuletzt am 19. September 2023 über den Planungsstand. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden bis dahin Informationen zusammengetragen und Ortsbesichtigungen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurden zudem Leistungsbilder für die jeweiligen Objektplaner zusammengestellt. Aufgrund der Größe und Komplexität des Vorhabens sei eine europaweite Ausschreibung erforderlich, die aufgrund der Rahmenbedingungen mindestens neun Monate dauere.

Das Regierungspräsidium Tübingen legte zum Jahreswechsel 2023/2024 die Vergabeunterlagen dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vor. Darin heißt es überraschenderweise, dass die erforderlichen Planungsleistungen in Form eines Generalplanervertrages vergeben werden. Im Rahmen der vorgesehenen Planung sollen nahezu alle Leistungsbereiche bis zur Planfeststellung bearbeitet werden.

Ausschreibung am 25. Februar 2024

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schrieb die Planung am 27. Februar 2024 öffentlich aus. Gewählt wurde für die Ausschreibung ein „Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb“ nach der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Dieses Verfahren ist anspruchsvoll und sehr zeitaufwendig. Teilnahmeanträge konnten bis zum 5. April 2024 eingereicht werden.

Die RP-Antwort vom 19. März 2024

Auf Nachfrage der „Initiative B30“ teilte das Ministerium bereits am 19. März 2024 mit, dass im weiteren Planungsprozess sämtliche Fachgutachten neu erstellt und verschiedene Varianten ausgearbeitet, untersucht und bewertet werden müssen. Mit der Vergabe der B 30 an einen Generalplaner besteht die Möglichkeit, neue Formen zur ressourcenschonenden Umsetzung komplexer Großprojekte im Straßenbau zu testen. Eine Planung durch das Land ist offenbar nicht mehr vorgesehen; diese Aufgabe übernimmt ein Generalplaner.

Neun Varianten

Im Rahmen der Planungsaufgabe soll der Generalplaner mindestens neun mögliche Varianten innerhalb des Projekts mit unterschiedlichen Kosten untersuchen, bewerten und darstellen. Zu betrachtende Alternativen und Varianten können insbesondere sein:
•             Tunnel und Tunnel
•             Tunnel und Ost-/West-Umgehung 
•             Ost-/West-Umgehung und Tunnel 
•             Ost-/Ost- und West-/West-Umgehung 
•             Westliche und östliche Umgehung 
•             Östliche und westliche Umgehung 
•             Tunnel in offener oder geschlossener Bauweise 
•             Paralleltunnel oder Doppelstocktunnel 
•             Tunnel/Trog/Brücke in unterschiedlichen Längen (z. B. komplexe Tunnellösung) 
•             Bauwerke mit konstruktiven Sonderlösungen (z. B. Bauwerk mit Abdeckung)
•             Unterschiedliche Formen von Knotenpunktlösungen
•             Bauliche Anlagen mit unterschiedlichem Lage- und Höhenverlauf

Eine Vorfestlegung auf eine Variante besteht also nicht.

Das Gespräch am 29. Mai 2024

Am 29. Mai 2024 fand ein Gespräch zum Stand der Planung und Ausschreibung im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg in Stuttgart statt, bei dem die „Initiative B30“ vertreten war. Es wurde berichtet, dass Bewerbungen auf die Ausschreibung eingegangen seien, die jedoch noch geprüft werden müssten, um ihre Eignung zu bestätigen. Die Auswertung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote dauere bis in die Sommerpause. Erste Ergebnisse würden im September 2024 erwartet.

Nach damaligem Stand sollte weiterhin ein Generalplaner in einem Pilotversuch die gesamte Planungsaufgabe bis zur Planfeststellung übernehmen. Die Straßenbauverwaltung des Landes solle nur noch im Rahmen der Projektabstimmung tätig werden, insbesondere mit dem Bund. Der Generalplaner übernehme auch die Aufgaben der vormals geplanten regionalen Planungsgesellschaft „Planungsteam Bodensee-Oberschwaben GmbH (PBO)“, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit. Die Planungskosten trägt jedoch das Land.

Das Gespräch am 4. Juni 2024

Am 4. Juni 2024 informierte die „Initiative B30“ die Ortsverwaltung Reute-Gaisbeuren und die Stadtverwaltung Bad Waldsee in einem persönlichen Gespräch über den Planungsstand.

Sich verschiebende Prioritäten

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 fragte die „Initiative B30“ beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg den Bearbeitungsstand der Ausschreibung an. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 antwortete das Ministerium, dass der Teilnahmewettbewerb im Vergabeverfahren „B 30, Ortsumgehungen Enzisreute – Gaisbeuren, Generalplanung“ abgeschlossen sei. Die Ausschreibung befinde sich nun im „Verhandlungsverfahren“, das voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen werde. Das Ministerium wies nun auf begrenzte Personal- und Finanzressourcen sowie sich verschiebende Prioritäten im Straßenbau hin. Aktuell habe die Sanierung von Brücken, der Bau von Radwegen sowie der Neu-, Um- und Ausbau von wichtigen Bundesstraßen Vorrang. Die Konzentration liege nun auf verkehrswichtigen Maßnahmen.

Wann wird der Generalplaner öffentlich genannt?

Am Mittwoch, 8. Januar 2025, berichtete die „Schwäbische Zeitung“ in der Ausgabe Bad Waldsee, dass nach Aussage von Oberbürgermeister Matthias Henne die Ausschreibung auf einem guten Weg sei und voraussichtlich im ersten Quartal 2025 ein Generalplaner öffentlich gemacht werden könne. Der zuletzt vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg genannte Termin, Ende 2024, wurde nicht eingehalten.

Das Fazit der „Initiative B30“

Die Ausschreibung der Planung an einen Generalplaner gestaltet sich aus Sicht der „Initiative B30“ bisher als frustrierend. Einschließlich der Vorbereitung läuft die Ausschreibung seit circa zwei Jahren. Der Termin zur Vergabe konnte bisher nicht eingehalten werden. Bereits Ende 2023 beauftragte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die DEGES mit der Planung, Baurechtschaffung, Bauvorbereitung und Baudurchführung der B 31 am Bodensee. Die dadurch frei gewordenen personellen Ressourcen stehen jedoch für die B 30 nicht zur Verfügung. Andere Projekte im Regierungsbezirk werden aktiv vorangetrieben. Bezüglich der Planungen an der B 30 scheint jedoch derzeit ein geringeres Maß an Priorität zu bestehen.




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