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Vorranggebiet „Aulendorf-Ost“ soll verkleinert werden

Aulendorf fordert: Keine Windkraftanlage bei Haslach und Lippertsweiler



Foto: Gerhard Maucher
Etwa 30 Zuhörer, meist Bewohner aus Tannhausen, waren zur Gemeinderatssitzung in die Stadthalle gekommen.

Aulendorf – Mit Frist bis 29. April 2024 kann die Stadt Aulendorf sich in der Anhörung zum Teilregionalplan Energie des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (RVBO) noch beteiligen. Im Teilregionalplan Energie wird insbesondere die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen und die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächen-Photovoltaikanalgen behandelt, wie Bürgermeister Mathias Burth in einer langen Vorrede in der Gemeinderatssitzung am 22. April erläuterte.

Wichtig dabei sei, so Burth, „mit dem Vorranggebiet wird Baurecht geschaffen“. Umstritten im Regionalplan sind vor allem die Windenergieanlagen. Das wurde in der Sitzung des Gemeinderates mehr als deutlich. Für den am meisten betroffenen Teilort Tannhausen berichtete die Ortsvorsteherin Margit Zinser-Auer von der Stellungnahme des Ortschaftrates, der darin gipfelte, nur mit den vier Windrädern der ursprünglichen Planung anstatt jetzt bis zu neun geplanten Windrädern einverstanden zu sein. Während Burth erläuterte, die Fläche zähle und nicht die Zahl der Windräder, hofft Zinser-Auer darauf, dass Naturschutzbelange die Zahl letztlich soweit reduzieren werden.

Bürgermeister Matthias Burth und Hauptamtsleiterin Brigitte Thoma. Im Hintergrund die Karte mit den WKA-Standorten laut Entwurf des Regionalplanes.  Foto: Gerhard Maucher

„Es müssen 1000 Meter sein“

Sehr konkret nannte Pierre Groll für die BUS-Fraktion deren Einwände; es brauche einen Abstand der Windräder zur nächsten Bebauung von mindestens 1000 Meter betragen, um für die Bewohner noch erträglich zu sein. Während Ralf Michalski (FWV) und Rainer Marquart (SPD) keine weiter gehenden Forderungen hatten, wollte Michael Halder für die CDU maximal drei Prozent Flächenbeitrag festschreiben.

Gemeinsame Stellungnahme von Aulendorf und Bad Waldsee

Die Verwaltung hatte zur Abstimmung eine Stellungnahme vorgelegt, die sie gleichlautend mit der Stadt Bad Waldsee verfasst hat, um der Sache größeres Gewicht zu verleihen. Auch im Stadtrat von Bad Waldsee wurde am selben Abend darüber getagt.

Statt 94 Hektar 214 Hektar: Überproportional hoher Anteil für Aulendorf

Folgende Erklärung als Stellungnahme zum Teilregionalplan Energie des RVBO im Rahmen der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gab Aulendorf ab:

„Die Gemarkung der Stadt Aulendorf fasst eine Größe von 52,33 km². Bricht man den Flächenbeitrag für Windenergieanlagen von 1,8 % auf die Stadt Aulendorf herunter, so ergibt sich bei einem Flächenbeitrag von 1,8 % eine Fläche von rund 94 ha. Unterstellt man den Flächenbeitrag wie im aktuellen Entwurf des Teilregionalplanes Energie dargestellt von 2,5 % ergibt sich eine Fläche von rund 131 ha. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Aulendorf liegt das Vorranggebiet Aulendorf Ost mit einer Größe von 214 ha. Dies stellt ein Flächenbeitrag von rund 4,1 % dar.

Der Ortsteil Tannhausen sowie die Weiler Haslach und Lippertsweiler sind im besonderen Maße vom Vorranggebiet Aulendorf Ost betroffen. Insbesondere die Weiler Haslach und Lippertsweiler liegen in einer Ost-West-Ausrichtung zum geplanten Vorranggebiet und somit in Windrichtung und im Schattenschlag von zukünftigen Windkraftanlagen in diesem Bereich. Weiter ist der Abstand des Vorranggebietes zu der dortigen Wohnbebauung gering. Von Seiten der Stadt Aulendorf wird gebeten, das Vorranggebiet Aulendorf Ost zu verkleinern, insbesondere ist die nördliche Teilfläche des Vorranggebietes im Bereich der Weiler Haslach und Lippertsweiler im Entwurf zu streichen.

Zu beachten ist außerdem, dass unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Aulendorf die bereits genehmigte Windenergieanlage im Röschenwald mit 71 ha angrenzt. Die Betroffenheiten aus der Windkraftanlage im Röschenwald liegen zu einem wesentlichen Teil auf der Gemarkung von Aulendorf und müssen von Aulendorfer Bürgerinnen und Bürger getragen werden.

Derzeit 5 Prozent der Fläche Aulendorfs eingeplant

Auf der Gemarkung Aulendorf ist bereits eine Freiflächen-PV-Anlage mit ca. 2,5 ha in Betrieb. Im Jahr 2023 wurde das Bebauungsplanverfahren für eine weitere Freiflächen-PV-Anlage im Bereich „Hasengärtlestraße“ mit rund 3,5 ha abgeschlossen. Die Umsetzung der Anlage wird voraussichtlich in den Jahren 2024/2025 erfolgen. Für eine große Freiflächen-PV-Anlage im Bereich „Wannenberg“ läuft derzeit das Planungsverfahren. Die Modulfläche für die geplante Anlage beträgt rd. 44 ha. Der Gesamtbereich einschließlich Ausgleichsmaßnahmen umfasst ca. 65 ha. Die Anlagen sind aus Sicht der Stadt Aulendorf in den Flächenbeitrag einzubeziehen. Somit ergibt sich derzeit ein Flächenbeitrag der Stadt Aulendorf von rund 5 % der Gemarkungsfläche. Dies übersteigt wesentlich den im gesamten geforderten Beitrag von 2 % für Windkraftanlagen und Freiflächen-PV-Anlagen.

Die Stadt Aulendorf leistet somit einen wesentlich höheren Beitrag als von der Bundesregierung vorgegeben. Auch hinsichtlich der vorgegebenen Umsetzungszeiträume liegt Aulendorf vor den vorgegebenen Zielen.

Der Stadt Aulendorf ist bewusst, dass Kommunen teilweise einen höheren Flächenbeitrag zur Ausweisung von Flächen für erneuerbaren Energien leisten müssen, da die Ausweisung von Flächen für erneuerbaren Energien in anderen Kommunen aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Die Stadt Aulendorf ist auch bereit, hier einen höheren Flächenbeitrag zu leisten.

„Aulendorfs Flächenbeitrag ist zu hoch!“

Ein Flächenbeitrag mit 5 % der Gemarkungsfläche nach derzeitigem Planungsstand ist jedoch deutlich zu hoch. Die Gemarkung Aulendorf wird dadurch über das Maß mit einer technischen Überprägung belegt. Eine technische Überprägung von 5 % der Gemarkungsfläche stellt eine Überforderung der Bürgerinnen und Bürger als auch des Landschaftsraumes dar.

Von Seiten der Stadt Aulendorf wird vorgeschlagen, das Vorranggebiet Aulendorf Ost zu verkleinern und auf die nördliche Teilfläche im Bereich Haslach und Lippertsweiler zu verzichten.“

Nach der Diskussion im Gemeinderat wurde ergänzt: Der Abstand zu Wohngebieten muss 1000 Meter betragen und mindestens 750 Meter zu Einzelgebäuden. Auf Anregung von Jochen Haas (CDU) wird auf den Einwand der Gemeinde Vogt verwiesen, ein Fachbeitrag zum Erholung- und Landschaftsbild hätte offengelegt werden müssen. Diese Erklärung wurde einstimmig von allen Gemeinderäten und dem Bürgermeister so beschlossen.

Jetzt gilt es abzuwarten, ob dem Appell in der abschließenden Regionalversammlung entsprochen wird.
Text und Fotos: Gerhard Maucher




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