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Die wichtigsten Informationen über Ausweispapiere

Änderungen Kinderreisepass und Reisepass zum 1. Januar 2024



Bad Waldsee – Am 31. Oktober 2023 wurde die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung sowie weiterer Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Folgende Ausweisdokumente können daher ab Januar 2024 für Kinder beantragt werden: Personalausweis oder Reisepass. Zu beachten ist insbesondere die Bearbeitungsdauer der regulären Ausweisdokumente, diese beträgt vier bis sechs Wochen.

Rechtzeitig vor Reisebeginn sollten sich die Eltern künftig informieren, welche Reisedokumente benötigt werden. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Der Reisepass ist weltweit gültig. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. 

Wie hoch sind die Gebühren?

Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 Euro.

Der normale Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Wer einen Expressreisepass für ein Kind braucht, bekommt diesen innerhalb von fünf Werktagen für 69,50 Euro.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Sofern sich das Aussehen des Kindes nicht stark verändert, gilt die Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bei starken Veränderungen, sodass eine Identifikation nicht mehr gegeben ist, endet die Gültigkeit vor Ablauf der sechs Jahre.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Persönliches Erscheinen im städtischen Bürgerbüro oder in der Ortschaftsverwaltung, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Geburtsurkunde oder Reisepass). Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines und die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich (außerdem die Ausweise/Pässe der Erziehungsberechtigten).

Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bad-waldsee.de

Gebührenänderung Reisepass über 24 Jahren

Noch bis zum 31. Dezember bezahlen Personen über 24 Jahren für Ihren neuen Reisepass 60,00 Euro. Ab dem 01. Januar 2024 steigt die Gebühr für den Reisepass auf 70,00 Euro. Personen unter 24 Jahren bezahlen weiterhin 37,50 Euro.

Hinweis:
Bitte beachten Sie die Öffnungs- bzw. Schließzeiten über den Jahreswechsel. Kinderreisepässe können nur noch bis Samstag, 23. Dezember, beantragt werden.




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